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   OLG Bremen, 21.08.2013 - 3 W 20/13   

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https://dejure.org/2013,22188
OLG Bremen, 21.08.2013 - 3 W 20/13 (https://dejure.org/2013,22188)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21.08.2013 - 3 W 20/13 (https://dejure.org/2013,22188)
OLG Bremen, Entscheidung vom 21. August 2013 - 3 W 20/13 (https://dejure.org/2013,22188)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitverschuldensquote bei Sturz auf nicht geräumtem Gehweg; Winterdienst; Streupflicht; Räumpflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 1; ZPO § 568 S. 1
    Zuständigkeit des originären Einzelrichters beim Beschwerdegericht; Verkehrsicherungspflicht; Mitverschulden eines Benutzers beim Ausrutschen auf einem erkennbar nicht ausreichend gestreuten Gehweg - Streupflicht; Sturz auf Gehweg; Mitverschulden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mitverschulden bei Sturz auf vereistem Gehweg!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verletzung der Räum- und Streupflicht und der unachtsame Fußgänger

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Betreten schneebedeckter Gehwegfläche

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Mitverschulden bei Rutschpartie

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Glatteisunfall: Mitverschulden des Stürzenden bei erkennbarer ungenügender Streuung eines Gehwegs - Momentane Unachtsamkeit des Stürzenden tritt regelmäßig hinter Verletzung der Räum- und Streupflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1361
  • MDR 2013, 1220
  • NZM 2013, 698
  • NZV 2014, 181
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 21.01.2003 - 24 U 87/02

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Autowaschanlage

    Auszug aus OLG Bremen, 21.08.2013 - 3 W 20/13
    Liegen aber keine besonderen Umstände vor, wiegt das Verschulden des Streu- und Räumungspflichtigen, der die grundsätzlich berechtigten Sicherungserwartungen der Passanten erfüllen muss, wesentlich schwerer, als die momentane Unachtsamkeit des Geschädigten (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21.01.2003, 24 U 97/02, VersR 2003, 1453 f.; Palandt/Grüneberg, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 154/97

    Umfang der Räum- und Streupflicht bei Schneefall

    Auszug aus OLG Bremen, 21.08.2013 - 3 W 20/13
    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Geschädigte auf einem Weg ausrutscht, der - abgesehen von der Schneeglätte - keine Besonderheiten aufweist, die die Gefahr des Ausrutschens erhöhen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1998, 22 U 154/97, VersR 2000, 63 f.; OLG München, Urteil vom 30.01.2003, 19 U 4246/02, VersR 2003, 518; Palandt/Gründeberg, BGB, 72. Aufl., § 254 Rn. 27, jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 30.01.2003 - 19 U 4246/02

    Personenschaden - Ausgleich vermehrter Bedürfnisse und Erwerbsschadenersatz;

    Auszug aus OLG Bremen, 21.08.2013 - 3 W 20/13
    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Geschädigte auf einem Weg ausrutscht, der - abgesehen von der Schneeglätte - keine Besonderheiten aufweist, die die Gefahr des Ausrutschens erhöhen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1998, 22 U 154/97, VersR 2000, 63 f.; OLG München, Urteil vom 30.01.2003, 19 U 4246/02, VersR 2003, 518; Palandt/Gründeberg, BGB, 72. Aufl., § 254 Rn. 27, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2003 - 1 W 70/03

    Beschwerdeverfahren: Entscheidungskompetenz des originären Einzelrichters

    Auszug aus OLG Bremen, 21.08.2013 - 3 W 20/13
    Demzufolge ist es unerheblich, dass über die Nichtabhilfe durch die Kammer in voller Besetzung entschieden worden ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2003, 1 W 70/03, OLGR 2004, 115; OLG München, Beschluss vom 31.01.2007, 19 W 729/07, OLGR 2007, 186, 187; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 568 Rn. 2; Musielak/Ball, ZPO, 10. Aufl., § 568 Rn. 2).
  • OLG München, 31.01.2007 - 19 W 729/07
    Auszug aus OLG Bremen, 21.08.2013 - 3 W 20/13
    Demzufolge ist es unerheblich, dass über die Nichtabhilfe durch die Kammer in voller Besetzung entschieden worden ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.10.2003, 1 W 70/03, OLGR 2004, 115; OLG München, Beschluss vom 31.01.2007, 19 W 729/07, OLGR 2007, 186, 187; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 568 Rn. 2; Musielak/Ball, ZPO, 10. Aufl., § 568 Rn. 2).
  • OLG Celle, 07.02.2024 - 14 U 105/23

    Räum- und Streupflicht unter Vorbehalt des Zumutbaren und Berücksichtigung der

    Es kommt daher nicht mehr darauf an, dass der Klägerin jedenfalls ein Mitverschulden an dem Unfall anzulasten gewesen wäre, weil sie erkannt hat, dass die Unfallstelle nicht geräumt war und sich sehenden Auges in die Gefahr begeben und damit das Risiko einer Selbstgefährdung in Kauf genommen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1998, 22 U 154/97 , VersR 2000, 63 f. ; OLG München, Urteil vom 30.01.2003, 19 U 4246/02 , VersR 2003, 518 ; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 21. August 2013 - 3 W 20/13 -, Rn. 4, juris).
  • LG Bremen, 10.07.2019 - 1 O 2112/16

    Verkehrssicherungspflicht - Pflicht zur Streuung von Gehwegen für den

    Kommt er zu Fall, so spricht dies in der Regel dafür, dass er die gebotene Vorsicht außer Acht gelassen hat und ihm ein Mitverschulden anzurechnen ist (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 21. August 2013, 3 W 20/13, juris, m.w.N.).
  • LG München II, 02.09.2016 - 14 O 3548/15

    Feststellung einer Schadensersatzpflicht

    Dem Gericht erscheint es zutreffend, die Mitverschuldensquote insoweit auf 25 % zu bemessen (vgl. zu Mitverschuldensquoten etwa OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998 - 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237 für Ausrutschen auf Obst-/Gemüseblatt; OLG Bremen, NZV 2014, 181 beim Winterglätteunfall; OLG München, Urteil vom 28.07.2011 - 1 U 3579/10 zum Glatteisunfall).
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